Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Kurzübersicht: Leistungen der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege (SGBXI):

 

Pflegegrade

Grad 1* Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5

Pflegegeld (§37)

pro Monat

__  316 EUR   545 EUR   728 EUR  901 EUR

Pflegesachleistung

(§36) pro Monat bis

__  689 EUR 1298 EUR 1612 EUR 1995 EUR

Kombinations-

Leistungen (§38)

Pflegeleistungen und Pflegegeld kombiniert (zusammen100%).

Bis 40 % des monatlichen Höchstbetrages für Pflegesachleistungen können

für Betreuungs-und Entlastungsleistungen verwendet werden.

 

Verhinderungspflege/

Ersatzpflege

(§ 39)

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Maximaler Betrag pro Jahr: 1612,-EUR;

muss immer vorher beantragt werden. Kann durch Dienst oder Privatperson (nicht nah verwandt) erbracht werden.

Tageweise: Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr (Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiterbezahlt.)

Stundenweise: keine zeitliche Beschränkung, keine Kürzung des Pflegegeldes. Nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege (bis zu 806,-EUR) können zusätzlich für Verhinderungspflege verwendet werden (gesamt: 2 418,-EUR)

Entlastungsbetrag*

nach § 45b

Inanspruchnahme nur über anerkannte Dienste in Form von Sachleistungen in Höhe von 125,-EUR pro Monat z. B. für:

  • Betreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Pflegedienste) 
  • Nidrigschwellige Betreuungs-/Entlastungsangebote (z.B. Lebenshilfe, Caritas)
  • Kostenerstattung durch die Pflegekasse 

Nicht ausgeschöpfte Beträge summieren dich und können bis 30.06. des Folgejahres verwendet werden. Ausnahme: Nicht verbrauchte Beträge von 2015 und 2016 können bis 31.12.2018 verwendet werden. 

Tagespflege und Nachtpflege (§42)

Zusätzlich zu Pflegegeld/Pflegegeldleistung

Teilstationare Versorgung = stundenweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. 

Beträge wie bei Pflegesachleistung nach § 36 (s.o.)

Pflegehilfsmittel*

Techn. Hilfen (§ 40)

Hilfsmittel

max. 40,-EUR monatlich pauschal (z. Bsp. Bettschutzeinlagen, Desinfektion)

Eigene Zuzahlung 10 % (max. 25,- EUR je Hilfsmittel)

Zuzahlungsbefreiung im Einzelfall möglich (zur Vermeidung von Härten)

   

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Pflegedienst Impuls 24

Mathystr. 3-5

76133 Karlsruhe

 

Telefon: 0721/ 14540378

Fax: 0721/ 14540379

E-Mail: info@impuls24-pflege.de